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Das Komitee

Das Komitee des Stromgebiets des Flusses Rio Dois Rios (Comitê Rio Dois Rios) wurde auf Grundlage des Beschlusses des Staatsrats für Wasserressourcen (Conselho Estadual de Recursos Hídricos – CERHI) vom 13. November 2003 gegründet, und von der Bundesstaatlichen Verordnung Nr. 41.472 vom 11. September 2008 anerkannt. Am 24. November 2015 wurde die Fassung dieser Verordnung durch die Bundesstaatliche Verordnung Nr. 45.460 geändert. Das in Nova Friburgo/RJ ansässige Komitee ist ein Kollegialorgan, das dem Bundesstaatlichen System zur Verwaltung der Wasserressourcen (Sistema Estadual de Gerenciamento e Recursos Hídricos – SEGRHI) gemäß der Bestimmungen des Landesgesetzes Nr. 3.239/1999 zugeordnet ist.

Das Ziel des Komitees ist die Förderung einer dezentralisierten und partizipativen Verwaltung der Wasserressourcen im Flussgebiet VI des Bundesstaates Rio de Janeiro. Dieses Flussgebiet umfasst die Flüsse Rio Negro und Rio Dois Rios, den Strom Do Tanque und dessen Nebenflüsse, sowie das Stromgebiet zum rechten Ufer des unteren Mittellaufs des Flusses Rio Paraíba do Sul, dessen Hauptflüsse die Flüsse Rio Bengalas, Negro, Grande und Dois Rios sind, und deren Mündung sich im Landkreis São Fidélis befindet. Das Flussgebiet umfasst vollständig die Landkreise Bom Jardim, Cantagalo, Cordeiro, Duas Barras, Itaocara, Macuco und São Sebastião do Alto, sowie teilweise die Landkreise Carmo, Nova Friburgo, Santa Maria Madalena, Trajano de Moraes und São Fidélis, die sich in der Bergregion des Bundesstaates Rio de Janeiro befinden.

Das Komitee Rio Dois Rios verfügt über Befugnisse zur regionalen Beratung, Beschlussfassung und Verabschiedung von Bestimmungen und Maßgaben. Es besteht aus einem Plenum mit 24 stimmberechtigten Mitgliedern, sowie Stellvertretern, die wie folgt zugeordnet wurden:

  • 8 Vertreter der Wasserverbraucher;
  • 8 Vertreter der Zivilgesellschaft;
  • 8 Vertreter der Öffentlichen Hand (Landkreise, Bundesstaaten, Bund).

Das Komitee verfügt zudem über einen Kollegialvorstand, bestehend aus einem Vorstandsvorsitzenden, einem Stellvertretenden Vorsitzenden, einem Verwaltungssekretär, Verwaltunsleitern und einer gesetzmäßigen dauerhaften Technischen Kammer. Die Geschäftsordnung wurde von der Plenarsitzung des 27. Januar 2009 verabschiedet, und im Jahre 2013 einer Änderung unterzogen.

Nähere Informationen zum Aktivitätenbereich des Komitees sind hier erhältlich.